20. April 2019

Tatü-tata, die Polizei ist da

Seit einigen Jahren fahre ich extrem gerne und oft mit der Bahn. Gerade bei weiteren Strecken versuche ich, das Auto zu vermeiden, wann immer es geht. Ab und an muss ich dann aber doch aufs Auto zurückgreifen bzw. greife ich aufs Auto zurück. Und kürzlich passierte dann etwas, was mir zugegebenermaßen sehr selten passiert. Ich wurde geblitzt – mit 109 km/h an einer Stelle, wo 100 km/h erlaubt waren. Kostete zehn Euro.

Passiert eben und ich bezahlte es. Letztlich war ich wohl zu schnell und glaube nicht, dass ein Fehler bei der Messung vorlag. Dann jedoch betrachtete ich mir das Schreiben der Zentralen Bußgeldstelle des Polizeipräsidiums Rheinpfalz einmal näher und las es komplett durch.

Man schrieb mir nämlich dort, dass ich verpflichtet sei, fehlende Daten zu meiner Person mittels des Anhörungsbogens mitzuteilen und bezog sich auf §111 OWiG (das ist das „Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“). Der Absatz davor belehrte mich mich über allerlei Schlimmes, was mir passieren könnte, so ich denn die Verwarnung nicht akzeptiere – zum Beispiel, dass es dadurch teurer werden könnte. Wenn es denn nicht eingestellt wird durch das Nichtakzeptieren. Allerdings gab es dann einen Absatz und erst dann wurde über §111 OWiG geschrieben.

Also ging ich hin und las mir den entsprechenden Paragrafen einmal durch. Der ist sehr allgemein gehalten und bezieht sich darauf, dass man verpflichtet ist, Angaben gegenüber entsprechend befugten Behörden zu seiner Person zu machen, wenn diese einen dazu auffordern.

Und nun die Krux bei der Sache. Auch in §111 OWiG steht nichts davon, dass dies in Zusammenhang mit dem Akzeptieren oder Nichtakzeptieren eines Verwarnungsgeldes steht. Es ist schlicht eine allgemeine Verpflichtung des Bürgers bzw. jeder natürlichen Person. Der Paragraf definiert auch abschließend, welche Auskünfte man geben muss. Dazu zählen nebenbei auch so etwas wie Beruf und Familienstand – beides wird im entsprechenden Anhörungsbogen jedoch gar nicht abgefragt.

Nunja, dennoch wollte ich sicherheitshalber nachfragen, ob das Polizeipräsidium also mit diesem Schreiben eine Aufforderung an mich gesendet hat, ihm gegenüber Angaben zu meiner Person zu machen. Also schrieb ich eine E-Mail.

Dann wurde es lustig. Ganz ehrlich, es gab einen Moment, wo ich lauthals lachend vor meinem Rechner saß. Der geneigte Leser mag erraten, welcher Moment dies war.

Auf meine E-Mail erhielt ich keine Antwort. Das ist eine (leider typisch) arrogante Tendenz, die ich bei der Polizei in Rheinland-Pfalz sehr oft zur Kenntnis nehmen muss. Ich sende dann immer als quasi Erinnerung eine E-Mail an die Pressestelle der jeweiligen Polizeibehörde – hilft meistens; auch wenn es schade ist – die Polizei in Hessen oder Thüringen ist da deutlich weiter. Die antworten – und oft sogar verständlich.

Also fragte ich bei der Pressestelle an und stellte dort vier Fragen, die einerseits zum Thema hatten, ob es interne Richtlinien zur Beantwortung von E-Mails gibt und andererseits auf die – aus meiner Sicht missverständliche – Formulierung in Bezug auf den genannten Paragrafen abzielten.

Da ich drüber schreiben wollte, setzte ich eine angemessene Frist von über zehn Tagen zur Beantwortung und wies darauf hin, dass ich in meinem Blog darüber berichten werde und entsprechend auch darauf hinweisen würde, sofern keine Antwort kommen würde. Es kam keine Antwort der Pressestelle auf meine Fragen, lediglich eine Antwort auf meine Ursprungsmail, dass man von mir nichts mehr wissen wolle, da ich ja bezahlt habe – nun gut.

Die Pressestelle antwortete nicht. Zumindest nicht per E-Mail sondern eher subtil – so nehme ich jedenfalls einmal an, denn in den Statistiken dieser Webseite fand ich unter den eingegebenen Begriffen in das Suchfeld kurz danach folgende Begriffe: „Polizei“, „Blitzer“, „Blitzee“ (sic!) usw.

Vielleicht konnten die es nicht erwarten, dass ich etwas schreibe. Oder es war jemand ganz anderes, der diese Begriffe gesucht hat – schließlich steht es ja jedem frei etwas zu suchen. Die zeitliche Koinzidenz kann reiner Zufall sein. Aber es würde aus meiner Sicht zur eingangs erwähnten Arroganz passen. Aber letztlich ist es ja auch egal, ob ich es arrogant finde – entscheidender ist ja, dass die sonst einen guten Job machen. Und das will ich einfach mal hoffen.

Und nun werde ich denen einfach mal schreiben, dass ich nach Ablauf der Frist meinen Blogpost erstellt habe. Ohne Link, denn wenn die wollen, werden die den bestimmt finden. Ist ja die Polizei…

Und meine Fragen richte ich vielleicht einfach ans Innenministerium.


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