28. Juni 2018

Was ist eigentlich eine Fraktionsgemeinschaft?

Eine Frage, die man sich ja durchaus einmal stellen kann, weil es vielleicht ja bald historisches Wissen ist. Jedenfalls könnte das passieren. Und wenn nicht, so schadet Wissen ja auch nicht unbedingt. Im Folgenden geht es der Einfachheit halber um die Regelungen betreffend den Bundestag. In den Landesparlamenten kann es etwas abweichend sein, aber da habe ich nicht alle 16 Landtage geprüft.

Fangen wir einfach an. Eine Fraktion ist ein Zusammenschluss von mindestens 5% der Mitglieder des Bundestages, die derselben Partei angehören. So gibt es die SPD-Fraktion, die FDP-Fraktion, etc.

Sofern alle Abgeordneten einer Partei nicht die erforderliche Personenstärke haben, so nennt man diese dann nicht Fraktion sondern Gruppe. Das gab es einmal als die (damalige) PDS zwar drei Direktmandate gewann, aber insgesamt nicht über die 5%-Hürde kam. Und mit drei Direktmandaten ist man dann auch im Bundestag vertreten.

So, nun wissen wir, was eine Fraktion ist. Und was ist dann eine Fraktionsgemeinschaft? Naja, einfach gedacht, sind das eben Fraktionen, die sich zusammenschließen. Genauer gesagt, sind es Abgeordnete verschiedener Parteien, die sich zusammenschließen. Wobei die Parteien ähnliche – oder wie man auch sagt gleichgerichtete – Ziele verfolgen müssen und die in keinem Bundesland miteinander im Wettbewerb stehen. Geregelt ist dieses Konstrukt in §10 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages.

Deswegen gibt es eben auch keine CDU-Fraktion sondern nur die Unions-Fraktion (CDU/CSU-Fraktion).

Würde der Streit der beiden Parteien nun weiter eskalieren und entschlösse sich eine der beiden Parteien, komplett deutschlandweit anzutreten, so wäre die Fraktionsgemeinschaft nicht mehr möglich. Das bedeutet, sobald die CDU auch in Bayern antritt oder die CSU in einem anderen Bundesland als Bayern, ist es vorbei mit der Fraktionsgemeinschaft.

Das hätte mit Sicherheit Folgen für die Finanzierung und die Berechnung von internen Stellen, Redezeiten, Zuschüssen und so weiter. Aber es würde zunächst nichts an den Mehrheiten ändern. Denn es gibt ja noch den Koalitionsvertrag (dazu etwas mehr Hintergrundwissen gibt es hier). Und der wird zwischen Parteien geschlossen. Das hat ja erstmal nichts mit Fraktionen zu tun.

Also, ein wahrlich komplexes Thema. Um ehrlich zu sein, fände ich es mal spannend zu sehen, was passiert, wenn das passiert, was 1976 fast passiert wäre…


 

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